Bestattungsvorsorge in Aachen
Gewissheit für Ihren letzten Weg
Durch die Vorsorge für Ihre Bestattung können Sie den letzten Weg nach Ihren Vorstellungen gehen. Zusätzlich geben Sie mit der klaren Formulierung Ihrer Wünsche rund um die Trauerfeier und Beisetzung auch Ihren Angehörigen eine Orientierung und lassen ihnen mehr Zeit zum Trauern. So gibt Ihnen eine Vorsorge ein sicheres Gefühl – wie alles, was im Leben klar geregelt ist. In einem Bestattungsvorsorgevertrag halten jedes Detail schriftlich für Sie fest. Von der Bestattungsart und dem Sarg- oder Urnenmodell über den Ablauf der Trauerfeier bis hin zur Dekoration mit Ihren Lieblingsblumen.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Vorsorgegespräch – in unserem Bestattungshaus in Aachen Eilendorf oder bei Ihnen zu Hause. Rufen Sie uns einfach an: Tel. 0241 - 55 11 35
Im Rahmen der Beratung zu Ihrer Bestattungsvorsorge erhalten Sie bei uns im Krüttgen Beerdigungsinstitut auch ausführliche Informationen über die Sterbegeldversicherung vom Kuratorium Deutsche Bestattungskultur oder über das verzinste Konto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Damit gehen Sie sicher, dass Ihre Bestattungswünsche dereinst garantiert umgesetzt werden können. So entlasten Sie Ihre Familie nicht nur emotional, sondern auch finanziell.
Bestattungsvorsorge und Schonvermögen
Das in einer Bestattungsvorsorge zweckgebundene Kapital gehört in der Regel zum sogenannten Schonvermögen. Das bedeutet, dass Personen, die aufgrund einer finanziellen Notlage auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, in der Regel nicht auf das Vermögen aus der Bestattungsvorsorge zurückgreifen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn Sie das Geld für Ihre Bestattungsvorsorge in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem zweckgebundenen Treuhandkonto anlegen, ist also sichergestellt, dass das Geld ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet wird – und zudem vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Wichtig ist, dass der festgelegte Betrag den ortsüblichen Bestattungskosten entspricht.
Fragen Sie einen Beratungstermin an.
Einfach anrufen unter Tel. 0241 - 55 11 35
Oder nutzen Sie unser Vorsorgeformular und senden Sie uns gleich erste Bestattungswünsche per Mail: zum Vorsorgeformular
Was kann ich im Bestattungsvorsorgevertrag alles regeln?
Ein Bestattungsvorsorgevertrag gibt Ihnen die Freiheit, Ihre Bestattung in allen Einzelheiten oder auch nur in Teilbereichen zu regeln – Sie bestimmen, wie Ihr Abschied aussehen soll. Hier einige Aspekte, die Sie im Rahmen der Bestattungsvorsorge festlegen können:
- Art der Bestattung/Beisetzung –
z. B. Erd-, See- oder Feuerbestattung - Friedhof, Grabart, Grabstein und Grabpflege
- Ort und Ablauf der Trauerfeier
- Trauerredner – geistlich oder weltlich
- Musik für die Trauerfeier
- Sarg- oder Urnenmodell
- Blumenschmuck und weitere Dekoration
- Gestaltung und Text von Trauerbriefen und Traueranzeigen
- Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier/Beerdigung
- Besondere individuelle Wünsche
- Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrages
Gibt es ein ideales Alter für eine Bestattungsvorsorge?
Es ist nie zu früh, wenn es um das Thema Bestattungsvorsorge geht! Vorsorge kann in jedem Alter und aus den unterschiedlichsten Gründen sinnvoll sein. Viele Senioren entscheiden sich dafür, um ihre Angehörigen zu entlasten oder um im Pflegefall nicht ihre Ersparnisse für die eigene Bestattung aufbrauchen zu müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Aber auch jüngere Menschen möchten häufig alles im Voraus regeln – wegen einer schweren Krankheit, wegen eines risikoreichen Hobbys oder einfach, um sicherzustellen, dass alles nach den eigenen Wünschen verläuft. Die Botschaft an diejenigen, die im Fall der Fälle zurückbleiben, ist immer die gleiche: „Ich habe an euch gedacht“. Übrigens: Egal, wann Sie Ihren Vorsorgevertrag abschließen – Sie können ihn jederzeit an veränderte Lebensumstände oder Vorstellungen anpassen.
Kann ich meine Bestattungsvorsorge im Nachhinein anpassen?
Natürlich können sich Wünsche und Vorstellungen im Laufe des Lebens ändern. Deshalb haben Sie bei uns jederzeit die Möglichkeit, Ihre Bestattungsvorsorge anzupassen. Sie können also auch in jungen Jahren bereits eine Bestattungsvorsorge abschließen und sie im Laufe Ihres Lebens mehrfach ändern – z. B. um sie an eine neue familiäre Situation oder neue persönliche Wertvorstellungen anzupassen. Bindend für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist immer nur der jeweils aktuelle Bestattungsvorsorgevertrag. Ihre letzte Willensbekundung hat höchste Priorität – selbst dann, wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern.
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige“ zum anderen das „notarielle“ Testament. Das eigenhändige Testament muss von Ihnen handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Das notarielle Testament wird nach Ihren Wünschen vom Notar verfasst, der auch Ihre Unterschrift entsprechend beglaubigt. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Diese Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden oder isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Mit einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie zusätzlich finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal- bzw. Ratenzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer einmaligen Zahlung bzw. regelmäßigen in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie näher über dieses Thema.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um zudem gesundheitliche Aspekte zu klären.
Bitte beachten Sie: Diese Hinweise sollen Ihnen lediglich als allgemeine Informationen dienen, denn sie ersetzen weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen Anwalt.
Weiterführende Informationen stellt auch das zuständige Bundesministerium bereit:

Unser Vorsorgeformular gibt Ihnen einen Überblick über die Bestattungsdetails. Nutzen Sie es als Notiz für Ihre Angehörigen oder als Vorbereitung für ein unverbindliches Beratungsgespräch.